Bildungsscheck 2.0 – ab 01.02.2026

09. März 2026

Der neue Bildungsscheck NRW 2.0 ist am 1. Februar 2026 gestartet und fördert berufliche Weiterbildungen mit 50 % der Kosten, maximal jedoch 500 Euro. Diese Förderung richtet sich an Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 € (bei Verheirateten 100.000 €) nicht übersteigt. Der Antrag erfolgt über ein digitales Verfahren.
 
Wichtige Eckdaten zum Bildungsscheck NRW 2.0 (ab 2026):

  • Förderumfang: 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro.
  • Zielgruppe: Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 50.000 € (alleinstehend) / 100.000 € (gemeinsame Veranlagung).
  • Häufigkeit: Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
  • Verfahren: Das Antragsverfahren ist digital und vereinfacht, eine vorherige Beratung ist nicht zwingend erforderlich.
  • Fokus: Berufliche Weiterbildung zur Kompetenzentwicklung.
Die neuen Richtlinien, die ab Februar 2026 gelten, sollen den Zugang zu Weiterbildungsförderung unbürokratischer gestalten. Es handelt sich um ein Programm, das vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird.
 
Weitere Details und die Möglichkeit zur Beantragung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen oder beim Weiterbildungsportal NRW.