Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Es existieren viele Arten der Förderung durch unterschiedlichste Trägerschaften
Agentur für Arbeit
Bildungsgutscheine, Trainingsmaßnahmen, Weiterbildungen (z. B. WeGebAU) Hauptzielgruppe: Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte (z. B. Abgänger von Berufsschulen, ältere Arbeitnehmer, Geringqualifizierte) Nähere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Bildungsscheck NRW
Bildungsscheck für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende
Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten.
Nähere Informationen unter: www.bildungsscheck.nrw.de
Bestätigung Bildungsprämie/Bildungsscheck als download
LASA
Förderung durch die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.
Nähere Informationen unter: www.lasa-brandenburg.de
iwin-niedersachsen
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Nähere Informationen unter: www.iwin-niedersachsen.de
Qualifizierungsscheck
Anteilige Übernahme von Kosten einer Bildungsmaßnahme des Landes Hessen.
Nähere Informationen unter: www.qualifizierungsscheck.de
"Meister-BaföG" (AFBG)
Nähere Informationen unter: www.meister-bafoeg.info
Begabtenförderungen berufliche Bildung
Hauptzielgruppe: u.a. Gesundheitsfachberufe
Nähere Informationen unter: www.begabtenfoerderung.de/2008-kurzuebersicht-gesundheitsfachberuf.18
Berufsförderungsdienste der Bundeswehr
Soldaten der Bundeswehr können nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden.
Nähere Informationen unter: www.bfd.bundeswehr.de
Weiterbildungsdarlehen
Öffentlich-rechtliche Banken gewähren dem Antragsteller einen Kredit, um Weiterbildungen zu finanzieren. Weitere Informationen bei den Landesbanken, Sparkassen und der KFW Bankengruppe
Fortbildungspflicht
Fortbildungspflicht
Inhalte der Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V
Fortbildungspunkte für Heilmittelerbringer.
Die neue Fortbildungsverpflichtung
Eine Fortbildungspflicht ist am 01.01.2007 verbindlich eingeführt worden.
Für alle vor dem 1. Januar 2008 Zugelassenen bzw. tätigen fachlichen Leiter im Heilmittelbereich beginnt der Betrachtungszeitraum an diesem Tag. Mit der Zulassung oder der Aufnahme der Tätigkeit als fachlicher Leiter nach dem 01. Januar 2008 beginnt der Betrachtungszeitraum mit der Erteilung der Zulassung bzw. mit dem Beginn der Leitungstätigkeit.
Sie gilt z.Z. für zugelassene/fachliche Leiter und umfasst 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren, wovon möglichst 15 Punkte jährlich erbracht werden sollen. Pro Fortbildungstag werden maximal 10 Punkte anerkannt. Eine Unterrichtseinheit (UE) a´45 Minuten ergibt einen Fortbildungspunkt.
Unabhängig davon müssen sich freie/angestellte Mitarbeiter, wie bereits jetzt schon, weiterhin alle zwei Jahre gemäß den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. (BHV), Köln
- Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst Andersen e.V. (dba), Hamburg
- Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.V. (dbs), Moers.
fortbilden.
Jedoch müssen diese geforderten externen Fortbildungen zukünftig auch den Standards der anerkennungsfähigen Veranstaltungen nach dem Fortbildungskonzept entsprechen, ohne dass eine Sammlung von Punkten erforderlich ist.
Die Vergabe von Fortbildungspunkten erfolgt vorbehaltlich einer vertraglichen Umsetzung der Fortbildungsverpflichtung in den Rahmenverträgen nach §125 Abs.2 SGB V. Für nahezu alle unsere Kurse werden Fortbildungspunkte vergeben.
Kurse